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Aktuelles
Dienstag, 6. März 2001
EU - Führerschein auf  zehn Jahre begenzt
Um den Straßenverkehr in Europa sicherer zu machen, will die EU-Kommission neue Führerscheine auf zehn Jahre befristen. Ein internes Papier der Brüsseler Behörde sieht unter anderem einen obligatorischen Sehtest für Autofahrer vor. Vom Bestehen dieses Tests solle künftig die Verlängerung der Fahrerlaubnis abhängig gemacht werden, bestätigte die EU-Kommission in Brüssel am Dienstag. Fahrer von Bussen und Lastwagen müssten nach Angaben aus der EU-Kommission alle fünf Jahre zum Sehtest, um ihre Fahrerlaubnis verlängert zu bekommen. Die Untersuchung der Augen soll dem Entwurf zufolge für über 45 Jahre alte Fahrer zur Pflicht werden.
Bayern: Aufklärungsquote von  Drogenfahrten verdreifacht
Neue Drogentests und Fortbildungsmaßnahmen für Polizeibeamten verdreifachten in Bayern die Quote aufgedeckter Drogenfahrten ohne Unfallfolgen von 944 im Jahr 1999 auf 3.050 im Jahr 2000.
Die Polizeibeamten seien nun in der Lage, bei Routinekontrollen erste Anzeichen von Drogenmissbrauch zu erkennen. Neuartige Speichel- und Urintests könnten dann vor Ort in wenigen Minuten konsumiertes Rauschgift nachweisen, erklärte der bayerische Innenminister Dr. Günter Beckstein.
Junge Pkw-Fahrer und Mitfahrer
Die Zahl der getöteten 18 - 24- jährigen Pkw- Insassen ist im Jahr 2000 um 3,2 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, während die Zahl aller getöteten Verkehrsteilnehmer um 4,5 % zurückging.
Hauptunfallursachen:
 zu schnelles Fahren
 Alkohol
 falsche Straßenbenutzung
 Fehler beim Überholen
Auch bei Dunkelheit "auf Sicht" fahren
Autofahrer sind in jeder Situation dazu verpflichtet, ihre Geschwindigkeit den Verkehrs- und Sichtverhältnissen anzupassen. Wer nicht "auf Sicht" fährt, muss damit rechnen, zumindest Teilschuld an einem Unfall zu bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hindernis in der Dunkelheit unbeleuchtet war, urteilte das Koblenzer Oberlandesgericht.
Im konkreten Fall hatte ein ausgebrochenes Pferd bei Dunkelheit eine Massenkarambolage auf der Autobahn ausgelöst. Am Auto des Klägers entstand Totalschaden, doch weder Pferdehalter noch Versicherung wollten den Schaden bezahlen. Vor Gericht erhielt der Kläger nur teilweise Recht; ein Drittel der Schuld muss er selbst tragen. (PSreport/thor, 18.07.01) Fahrschule-Online 18.7.01
Nur amtliche Schilder müssen beachtet werden
Ein Tempo-Schild, das an Stelle "km/h" nur den Zusatz "km" hat, gilt nicht mehr! Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart beschlossen (Az.: 5 Ss 348/348). Verkehrsschilder, die wegen einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ihre Bedeutung als "amtliches Verkehrszeichen" verloren haben, brauchen von den Verkehrsteilnehmern nicht beachtet zu werden, auch wenn sie an manchen Straßen noch installiert sind.
Seit dem 1. Januar 1999 ist der Zusatz "km" nicht mehr zugelassen. Ein Amtsrichter war in der Vorinstanz zu dem Urteil gekommen, ein Verkehrszeichen behalte Geltung, so lange es aufgestellt sei. Aus seiner Sicht liege weder ein Willkürakt noch eine Sinnwidrigkeit vor. Vielmehr diene das Schild trotz des km-Zusatzes der Verkehrssicherheit. Sein Urteil gegen eine Autofahrerin, die zweimal ein "Tempo 30"-Schild mit dem Zusatz km nicht beachtet hatte und dafür Geldbußen von 70 beziehungsweise 50 Mark zahlen sollte, wurde jedoch aufgehoben. Eine Ordnungswidrigkeit habe nicht vorgelegen, so die OLG-Richter, weil es sich bei dem Schild nicht mehr um ein amtliches Verkehrszeichen gehandelt habe.
MPU auch bei auffälligem Verhalten außerhalb des Straßenverkehrs
Auch das Verhalten außerhalb des Straßenverkehrs darf für die zuständige Behörde Anlass sein, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) eines Autofahrers anzuordnen. Dies hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem Fall, auf den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein hinweisen, war eine Frau mitten in der Nacht völlig betrunken in einer Bar aufgefallen. Sie hatte ihr vierjähriges Kind dabei. Als die Polizei auf den Anruf des Lokalinhabers hin eintraf, wurde die Frau aggressiv.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnete daraufhin die MPU an. Begründung: Das Verhalten der Frau gegenüber ihrem Kind könne wesentliches Indiz dafür sein, dass sie zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol in Bezug auf den Straßenverkehr nicht in der Lage sei.
Gegen die behördliche Anordnung setzte sich die Frau zur Wehr. Die Richter betrachteten die Angelegenheit jedoch nicht als "reine Privatsache". Sie verwiesen auf den Umstand, dass die Frau bereits einmal mit 1,8 Promille am Steuer erwischt worden war und ihren Führerschein hatte abgeben müssen. Dies und der erneute Vorfall deuteten auf Alkoholmissbrauch hin. Deshalb müsse geprüft werden, ob die Betroffene "von ihrer Persönlichkeitsstruktur her zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol, insbesondere zu einem kontrollierten Alkoholkonsum und zum Trennen von Konsum und Führen eines Kraftfahrzeuges, in der Lage ist." (thor, 18.07.01)
VG Baden-Württemberg
Mercedes will vor Unfällen reagieren
Auf der IAA stellt Mercedes-Benz ein neues Insassenschutzkonzept für Pkw vor. Das Pre-Safe genannte System soll eine drohende Kollision im voraus erkennen und Schutzsysteme schon vor einem Aufprall aktivieren. Neben neuartigen Gurtstraffern sind auch Sitze in der Erprobung, die sich in der Phase vor der Kollision verstellen. Kann der Aufprall doch noch abgewandt werden, sollen sich die Systeme wieder in ihre Ruhelage begeben, ohne dass teure Reparaturen nötig werden.
(dif, 22.08.01) Fahrschule-Online 24.8.01
Handy- Nummer allein reicht nicht
1. Wer seine Handy-Nummer beim Parken im Haltverbot hinterläßt, darf abgeschleppt werden. Begründung des OVG Hamburg: "Aus der Benachrichtigung muss eindeutig hervorgehen, wo sich der Fahrer konkret aufhält, damit die Polizei abschätzen kann, wie lange es dauert, bis das Fahrzeug entfernt wird." Eine Wartezeit von etwa 5 Minuten ist hierbei das Maximum (Az. 3 Bf 429/00).
2. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (AZ: 3 B 149/01)
darf ein mit Handy-Nummer versehenes Farzeug abgeschleppt werden, wenn andere Verkehrstelnehmer behindert werden. Der Erfolg eines Telefonversuchs sei nicht ab zu sehen und zweifelhaft. Im übrigen dürfen Behörden auch "präventiv" abschleppen.
Im Blickpunkt: Bahnübergänge
Bahnübergänge werden von vielen Autofahrern in ihrem Risikopotential nicht ernst genommen und können so leicht zur Falle werden. Die Gestaltung der Bahnübergänge soll nun weiter verbessert werden.
Trotz geschlossener Halbschranke überquert ein Pkw einen Bahnübergang, wird von der Lok eines Personenzuges erfasst, die beiden Insassen können nur noch tot geborgen werden. Solche oder ähnliche Presseberichte liest man öfter über Unfälle an Bahnübergängen. Manchmal kommen dabei auch Insassen des Zuges zu Schaden, wie etwa in Beeskow. Dort prallte ein Regionalzug mit hohem Tempo auf einen Lastwagen-Anhänger. Der Zug entgleiste, der Lokführer wurde getötet. Ein besonderes Unfallrisiko stellen die halb- und unbeschrankten Bahnübergänge dar. Viele Autofahrer lassen sich von der vermeintlich freien Sicht auf die Bahnstrecke zu unbedachtem Handeln verlocken: Sie umfahren Halbschranken, missachten Blinkzeichen oder fahren zu schnell an den Übergang heran. Meist ist Zeitnot oder Ungeduld im Spiel. Dabei wird die Geschwindigkeit von Zügen häufig unterschätzt. Züge sind zudem bei kurvigen Strecken oft erst kurz vor dem Bahnübergang sichtbar. Auch verschätzen sich Autofahrer, da sie außer Acht lassen, dass aus der Gegenrichtung ein zweiter Zug kommen kann.
Bei jedem vierten Unfall an Bahnübergängen stirbt ein Mensch. In Deutschland gibt es über 25.000 Bahnübergänge der Deutschen Bahn, davon rund 11.000 technisch gesichert. Die restlichen sind mit einem Andreaskreuz als Gleisübergang gekennzeichnet. Im Jahre 2000 kamen an den Bahnübergängen
74 Menschen bei Unfällen ums Leben. Bezieht man alle Schienenübergänge ein, auch die der Straßenbahnen, starben an den Übergängen bei
1.430 Unfällen im Jahr 2000 insgesamt 91 Menschen, 431 wurden schwer verletzt. Spektakulär werden die Unfälle an Bahnübergängen durch die Ungleichheit der Unfallgegner, die sichtbar großen Folgen, die Dauer der Bergung und die Einflüsse auf den Zugverkehr.
Allein durch die Beschädigungen an Schranken und Anlagen entstehen der Bahn pro Jahr über 20 Mio. Mark Kosten als Folge der Unfälle. "Wir leiden als Bahn vor allem unter dem Imageschaden", sagt Fritz Schröder, Leiter "Safety" bei der Deutschen Bahn. Infolge der Unfälle müssen Strecken für mehr oder weniger lange Zeit gesperrt werden, Züge müssen warten und die Fahrgäste ärgern sich über die Verspätungen.
Von den über 11.000 technisch gesicherten Bahnübergängen weisen rund 40 Prozent eine volle Schranke auf, 44 Prozent sind mit Halbschranken und zusätzlichem Blinklicht gesichert, 15 Prozent allein mit Blinklicht und 1 Prozent mit Lichtzeichen. Die Sicherungsart der Bahnübergänge richtet sich nach Zahl und Geschwindigkeit der Züge, dem Verkehrsaufkommen auf der Straße und nach den örtlichen Gegebenheiten.
Eine Unfallauswertung der Bundesbahn kommt zu dem Ergebnis, dass 97 Prozent aller Bahnübergang-Unfälle auf Verstöße gegen die Bestimmungen der StVO zurückzuführen sind. Das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer an Bahnübergängen ist demnach zurückzuführen auf:
 Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit
 Missachtung der Warnzeichen (Blinklichter, Lichtzeichen)
 Umfahren der Halbschranken
 Halten auf dem Bahnübergang (Fahrfehler, Stau)
Die Beeinflussung des Verkehrsverhaltens bietet somit wirksame Ansätze für Verbesserungen. Eine verstärkte Ansprache aller Verkehrsteilnehmer ist nötig.
Partydroge Ecstasy ?
Dr. Anselm: Wir haben gerade in diesen Tagen eine neue Studie über so genannte Partydrogen herausgegeben. Früher hat man im Großen und Ganzen nur Heroin und Kokain gekannt. Seit einiger Zeit ist Ecstasy als die In-Droge dazugekommen. Junge Leute nehmen es vor allen Dingen, um in Discos stundenlang tanzen zu können. Eine schlimme Droge, denn diese Droge wird nicht von jetzt auf nachher wieder aus dem Blutkreislauf herausgeschwemmt, sondern es dauert Stunden, bis die Person wieder vollkommen "nüchtern" ist. Für unsere Studie haben wir Psychologen in die Szene geschickt, die Leute anonym befragten, und da sind wir erschrocken, wie hoch die Prozentzahl ist, vor allem auch der Jugendlichen, die nachts oder früh morgens von den Treffen zurückfahren und Drogen genommen haben. Unsere Studie zeigt, dass sich 94 Prozent der 18- bis 34-Jährigen in der Techno-Szene unter Drogen ans Steuer setzen. 86 Prozent des Party-Volkes bekennen sich zu regelmäßigen Autofahrten nach dem Konsum von Ecstasy.
Im Schnitt kommen die jungen Fahrer danach auf fast vier Drogenfahrten pro Monat. Viele Konsumenten mischen Ecstasy mit Haschisch und Alkohol. Dann steigt das Unfallrisiko noch einmal erheblich.
DVR-report: Was sollte unternommen werden, damit mit Ecstasy im Körper nicht mehr Auto gefahren wird?
Dr. Anselm: Wir begrüßen, dass inzwischen ein Schnelltest entwickelt wurde. Mit diesen Speicheltests kann die Polizei vor Ort herausfinden, ob Drogen im Spiel sind. Allerdings lässt sich damit noch nicht feststellen, welche Drogenmenge konsumiert wurde. Man kann den Fahrer jedenfalls jetzt aus dem Verkehr ziehen und dann eine genaue Untersuchung vornehmen.
DVR-report: Wird Ecstasy bei den Jugendlichen als nicht wirklich gefährlich angesehen, sondern eher als eine Art stärkere Cola betrachtet?
Dr. Anselm: Es ist leider so, dass Ecstasy verharmlost wird. Es wird oft als Liebesdroge oder Tanzdroge bezeichnet, und man sieht schon an diesen zwei Worten, dass die Droge beschönigt und verharmlost wird. Wie sollte eine Tanzdroge, eine Liebesdroge eine Straftat darstellen?
Diese Verharmlosung ist ganz bewusst inszeniert, um die jungen Leute an die Droge heranzuführen und damit richtiges, dickes Geld zu verdienen.
DVR Report 3'01
Einschlafen am Steuer
Eine entscheidende Ursache tödlicher Unfälle ist auch das Einschlafen am Steuer ...
Dr. Anselm: ... wir haben bereits vor zehn Jahren in Bayern Autobahnunfälle ausgewertet und hierbei eine ganz erschreckende Zahl herausbekommen: Jeder vierte Unfall mit Getöteten war durch Einschlafen am Steuer verursacht. Diese Zahl kann auch heute noch als gültig angesehen werden. D. h., man muss etwas tun gegen die Ermüdungsunfälle auf den Autobahnen, und hier möchte ich Landstraßen nicht ausnehmen, denn dort treten Übermüdungsunfälle genauso auf. Wir müssen die Fahrer anstoßen und überzeugen, nicht übermüdet hinterm Steuer zu bleiben. Auf der anderen Seite müssen wir die Technik voranbringen. Hierbei sind wir einen ganz großen Schritt weiter gekommen. Ich möchte dazu ein Beispiel nennen. Neuere Nutzfahrzeuge haben - als Option allerdings - ein System eingebaut, wo der Fahrer, sollte er an den Fahrbahnrand geraten, aufgerüttelt wird. Eine kleine Videokamera, verbunden mit einem Rechner, greift z. B. den Begrenzungsstrich der Autobahn ab. Sobald sich durch den Lenkungswinkel andeutet, dass das Fahrzeug über den weißen Strich hinaus kommen könnte, ertönt ein Warnton bzw. kommt es zum Rütteln des Lenkrades, so dass der Fahrer, der vielleicht in einen Sekundenschlaf gefallen ist, aufschreckt und das Fahrzeug wieder auf die Fahrbahn zurücklenken kann.
DVR-report: Eine doch eher aufwändige Technik, die so schnell wohl kaum serienmäßig in den Autos zu finden sein wird ...
Dr. Anselm: ... Es gibt auch Ansätze, an der Straße etwas zu ändern. In den USA findet man dies bereits häufig. Am Rande der Autobahnen werden so genannte Rumble Stripes angebracht, das heißt, die Straßenbegrenzung durch die weiße Linie wird durch kleine Wellen in der Fahrbahn ergänzt. Kommt das Rad auf diese Wellen, ertönt automatisch ein Summton, hervorgerufen durch die Reifen. Dadurch wird der Fahrer "wachgerüttelt".
In der Bundesrepublik gibt es bislang nur wenige Teststrecken. Ungefähr 50 bis 60 Kilometer der 12.000 Kilometer Autobahn sind damit ausgerüstet. Das größte Einschlafrisiko stellen monotone, gerade Strecken dar, dies besonders in den Nachtstunden. Die müssen mit solchen Stripes ausgestattet werden.
DVR Report 3'01
Promille bei Pralinen
Die 0,3-Promille-Grenze kann bereits ab ca. 20 Schnaps-Pralinen erreicht sein.
Der Aufbau von Alkohol im Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. dem Körpergewicht, der Größe, dem Knochenbau, u.v.m.
Übrigens: Frauen haben ihre Alkoholgrenze eher erreicht als Männer.
Beim Abbau aus dem Körper ist Alkohol dagegen eher langsam:
nur ca. 0,1 Promille werden pro Stunde abgebaut, deshalb vorsicht mit Restalkohol:
Wer bis Mitternacht 1,5 Promille "getankt" hat und am nächsten Morgen um 8 Uhr zur Arbeit fährt, hat noch ca. 0,7 Promille Alkohol im Blut.
Unfallzahlen 2001 erfreulich(?) rückläufig
Laut Destatis, dem Statistischen Bundesamt, wurden nach vorläufigen Ergebnissen im Jahr 2001 auf Deutschlands Straßen bei Verkehrsunfällen 6.949 Personen getötet und rund 494.400 verletzt.
Gegenüber 2000 waren das 7 Prozent beziehungsweise 554 weniger Verkehrstote und 2 Prozent (9.718) weniger Verletzte. 2001 wurden damit in Deutschland seit Einführung der Statistik der Strassenverkehrsunfälle im früheren Bundesgebiet im Jahr 1953 die wenigsten Verkehrstoten registriert. Die meisten Verkehrstoten gab es in Deutschland 1970 mit 21.332. Davon entfielen 19.193 auf das frühere Bundesgebiet und 2.139 auf das Gebiet der ehemaligen DDR.
Insgesamt registrierte die Polizei im letzten Jahr 2,36 Millionen Unfälle. Das war ein halbes Prozent mehr als im Jahr 2000. Darunter waren 374.800 Unfälle mit Personenschaden (- 2 Prozent) und 134 000 schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (+ 0,5 Prozent).
Mehr Getötete wurden im Jahr 2001 nur in Hamburg (+ 29 Prozent), im Saarland (+ 8 Prozent) und in Baden-Württemberg (+ 1 Prozent) ermittelt. Die stärksten Rückgänge gab es in Berlin (- 27 Prozent), Bremen (- 22 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (- 19 Prozent).
Gemessen an den Einwohnerzahlen lag der Bundesdurchschnitt 2001 bei 84 im Strassenverkehr Getöteten je 1 Million Einwohner. Weit über diesem Durchschnitt lagen die Werte in Mecklenburg-Vorpommern mit 167, Brandenburg mit 143 und Sachsen-Anhalt mit 124, weit darunter in den Stadtstaaten Berlin (19), Bremen (27) und Hamburg (31).
(Destatis/dif, 22.02.02) Fahrschule-online 22.02.02
Kollision beim Linksabbiegen
Beim Linksabbiegen an Ampeln kommt es immer wieder zu Kollisionen, weil Linksabbieger in der Annahme, der Gegenverkehr habe bereits Rot, zu früh losfahren. Oft brausen einzelne Autofahrer aber mit hohem Tempo noch bei Gelb-Rot über die Kreuzung, obwohl andere in den Fahrspuren daneben schon bei Beginn der Gelbphase angehalten haben. Auch in einem solchen Fall trifft bei einer Kollision den Linksabbieger die volle Schuld. (ARCD/sym, 13.03.02)
OLG Hamm
Aktenzeichen: 13 U 249/00 Fahrschule-online 15.03.02
Mit Handy über rote Ampel
Wer beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung telefoniert und dabei eine rot Ampel überfährt, hat sich "bedenkenlos und gleichgültig mit einem möglichen Verkehrsverstoß abgefunden". Die Folge ist neben einer Geldbuße (hier 150 €) auch ein Fahrverbot (hier 1 Monat)
OLG Celle
Aktenzeichen: 333 Ss 38/01 Praxis Aktuell 4'02
Glück trotz roter Ampel
Zumindest im Raum Dresden ist es amtlich:
Wer bei einem Rotlichtverstoß niemanden gefährdet, nicht einmal abstrakt (wie auch immer das gehen soll), der begeht keinen besonders schwer wiegenden Rotlichtverstoß. In diesem Fall war eine Geldbuße von 250 € nicht begründet.
OLG Dresden
Aktenzeichen: unbekannt DAR 2002, 522
Eine Frage der Beweise
Da fährt einer wie die ... - na ja, man kann's sich schon denken.
Er kann aber nicht angehalten werden, die Polizei hat lediglich das Kennzeichen. Vor Gericht steht dann zunächst der Halter (er hatte keine Angaben zur Sache gemacht). Der Richter wertete die Haltereigenschaft als Beweis dafür, dass er das Fahrzeug zur Tatzeit auch gefahren habe.
Daraufhin legte der Mann erfolgreich Rechtsmittel ein. Halter eines Fahrzeugs zu sein ist nicht auch Beweis dafür, dass man bei einer Tat gefahren ist, auch wenn es sich um ein privat genutztes Fahrzeug handelt.
OLG Düsseldorf
Aktenzeichen: unbekannt DAR 2003, 40
Blinker setzten bedeutet nicht unbedingt abbiegen
Wer darauf vertraut, dass jemand, der den Blinker gesetzt hat, auch abbiegt, muss bei einem Unfall den größten Teil des Schadens tragen.
In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte ein von rechts kommender Pkw-Fahrer darauf vertraut, dass der Vorfahrtsberechtigte gemäß dem gesetzten Blinkerzeichen tatsächlich auch nach rechts abbiegen werde und war in die Kreuzung eingefahren, um nach links abzubiegen. Der Vorfahrtsberechtigte hatte es sich jedoch anders überlegt und war nicht abgebogen, sondern geradeaus weitergefahren.
Der bei dem folgenden Zusammenstoß entstandene Sachschaden ist nach Ansicht des Gerichts zu zwei Dritteln von dem wartepflichtigen Linksabbieger zu tragen. Dieser durfte, soweit nicht andere Anzeichen wie beispielsweise die Verlangsamung der Geschwindigkeit hinzukamen, nicht darauf vertrauen, dass der Vorfahrtsberechtigte tatsächlich auch abbiegen wird.
Ein Drittel hat der Vorfahrtsberechtigte zu tragen, da er nach seinem irreführenden Verhalten nicht vorsichtig in die Kreuzung eingefahren ist, um zu überprüfen, inwieweit jemand sein Vorfahrtsrecht verletzt.
(Fahrschule-online.de , 17.09.03)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 9 U 169/02
SMS am Steuer wirken strafverschärfend
Wer SMS am Steuer schreibt muss bei einem Unfall mit empfindlichen Strafen rechnen - selbst wenn das SMS-Tippen nicht die Unfallursache ist.
Das Schreiben von SMS am Steuer kann vor Gericht strafverschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn es in keinem unmittelbaren Zusammenhang beispielsweise mit einem Unfall steht.
Im verhandelten Fall war ein Lkw-Fahrer Verursacher eines schweren Unfalls. Ursache: Sekundenschlaf. Kurz zuvor hatte er über sein Handy vier SMS versandt, weshalb das Gericht die Strafe höher als üblich ansetzte. Es schloss aus der Verwendung des Handys am Steuer auf eine
besondere Verantwortungslosigkeit.
Wer Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr derart vernachlässige, müsse die Konsequenzen im Rahmen der Strafzumessung tragen, auch wenn die eigentliche Unfallursache nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Versenden der SMS stünde, dies war schließlich die Übermüdung. Die
Argumentation der Vorinstanz, es läge kein anderer Vorgang als beim Bedienen des Autoradios vor, ließen die Richter nicht gelten.
(tra 23.09.03)
(Fahrschule-online.de , 26.09.03)
Bayrisches Oberste Landesgericht
Aktenzeichen 1 St RR 67/03
Polizisten messen nicht immer korrekt
Vor Polizisten, die sich bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen ordnungswidrig verhalten, warnt die Deutsche Anwaltsauskunft (DAV).
So haben Polizisten der Autobahnstation Kaiseresch bei ihren Messungen eine handelsübliche Videokamera verwendet, die nicht geeicht war. Nach Auskunft der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt müssen aber Messgeräte zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs geeicht sein und nach den in der Bauartzulassung festgelegten Vorgaben gehandhabt werden. Wer ein anderes Messgerät benutzt, handle nach § 74 Nr. 11 EichO (Eichordnung) sogar ordnungswidrig.
Die Kamera war zudem nicht im Polizeifahrzeug fixiert, sondern wurde in der Hand gehalten. Dies allein könne zu Messfehlern führen. Den Betroffenen gegenüber hatten die Polizisten behauptet, eine Eichung der Geräte sei beim Hinterherfahren nicht erforderlich. Das ist definitiv falsch, so die DAV.
(sym, 21.11.03)
(Fahrschule-online.de , 21.11.03)
Bei Vorampel keine Ausrede
Existiert vor einer Ampel eine sog. Vorampel (z.B. mit gelbem Blinklicht, das nur vor dem Umspringen der Ampel blinkt), so entfällt das „Überraschungsmoment“. D.h., dass der Fahrzeugführer sofort bei gelb anzuhalten hat, er kann sich nicht damit herausreden, es sei plötzlich gelb geworden und ein Anhalten wäre nicht mehr möglich gewesen.
(Anm. d. Red.: Wenn eine Ampel von grün auf gelb wechselt, so ist dieses gelb wie rot anzusehen. Nur wer nicht mehr rechtzeitig vor der Haltlinie bzw. der Ampel anhalten kann darf ausnahmsweise noch weiterfahren.)
OLG Hamm, Az 9 U 84/02
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